Honorar
Das Honorar für meine Tätigkeit in der Planung von Außenanlagen ist durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Das Honorar für einen Planungsleistung ist in einzelne Schritte unterteilt, die auch separat beauftragt werden können. Ob lediglich eine beratende Tätigkeit, Planungsleistungen in Teilbereiche oder eine komplette Architektenleistung angeboten wird, vereinbaren Bauherr und Landschaftsarchitekt nach Bedarf.
Leistungsphasen gemäß HOAI:
Grundlagenermittlung |
Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe. |
Vorplanung
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Im Gestaltungskonzept werden wesentliche Elemente der Planung erarbeitet. Eine Kostenschätzung wird erstellt. |
Entwurfsplanung |
Erarbeitung der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe. Die Baukosten werden in Form der Kostenberechnung konkretisiert. |
Genehmigungsplanung |
Vorlagen für erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen werden erarbeitet, Abstimmung mit Behörden und Nachbarn. |
Ausführungsplanung
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Exakte Detailplanung sämtlicher technischer Elemente, Darstellung in Detail- und Konstruktionszeichnungen, Pflanzplanung. |
Vorbereitung der Vergabe |
Erarbeitung der Leistungsbeschreibung zur Einholung von Angeboten der ausführenden Firmen. |
Mitwirkung bei der Vergabe
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Prüfung der Angebote, Ermittlung der Kosten und bei der Auftragsvergabe durch den Bauherrn. |
Bauüberwachung
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Kontrolle der Bauausführung, Prüfung auf Übereinstimmung mit Planung und Baugenehmigung, Prüfung von Rechnungen. |
Abrechnung
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Begehung zur Feststellung von Mängeln vor Ablauf der Verjährungsfrist, Überwachung der Beseitigung von Mänge |